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Könnte mir mal jemand erklären, was so ein "normaler Ramp-Check" eigentlich ist? Also ich hatte erst heute wieder eine Kontrolle (mittelgroßer VLP in Deutschland). Geprüft wurden die persönlichen Papiere und die Papiere vom Flugzeug. Sonst nichts. Alles freundlich und professionell. Etwas anderes wollte noch nie jemand sehen. In ~ 3.500 Flugstunden war das jetzt im Inland geschätzt die 6. oder 7. Kontrolle dieser Art. Part-NCO (NCO.GEN.135, wer es nachlesen möchte) legt genau fest, was mitzuführen ist und was nicht. Neben den persönlichen und den Flugzeug-Papieren sind das eigenlich nur noch der (ATC-) Flugplan, sofern einer aufgegeben wurde, Intercept-Procedures und eben "geeignetes und aktuelles" Kartenmaterial für die Strecke. Das wäre also der maximale Umfang, der bei einem solchen Check geprüft werden könnte. Für Flugvorbereitung, Wetterberatung, W&B-Rechnung, NOTAMs etc. gibt es NCO keine Verpflichtung, irgendeine Doku zu erstellen oder gar mitzuführen. | ||||||
Ich wurde ein paar Mal geprüft, meist nur Lizenzen, Papiere. Einmal in Stuttgart durch einen hauptamtlich an das RP beliehenen Ramp-Checker wurde auch die Flugvorbereitung geprüft (Wetter, NOTAM, M&B). Bei einem Check gab es eine Unstimmigkeit, 2 lizenzierte Piloten in einer Cessna SEP und der Checker meinte ich müsste die Einhaltung der 90-Tage-Regelung nachweisen können, da eine Cessna SEP nur einen Piloten hat. Da habe ich dann entschieden gegen vorzugehen -- obwohl ich die Anforderungen für den Passagiertransport erfüllt hätte habe ich mich geweigert den Nachweis zu erbringen. Im Anschluss habe ich mich beim RP beschwert, worauf sie sich für den Fehler entschuldigt haben. | ||||||
Einmal in Stuttgart durch einen hauptamtlich an das RP beliehenen Ramp-Checker wurde auch die Flugvorbereitung geprüft (Wetter, NOTAM, M&B) War das zu LuftBO- (=vor 2016), oder schon zu Part-Ops-Zeiten? und der Checker meinte ich müsste die Einhaltung der 90-Tage-Regelung nachweisen können Nachdem man ja auch kein Flugbuch mehr mitführen muss, ist das eigentlich auch keine Frage mehr für einen "Rampcheck" (in Ermangelung eines besseren Begriffs). | ||||||
WIe bereits weiter oben schon geschrieben redet die Fraktion A vom "nackten" Skydemon ohne Add-ons, die Fraktion "B" - zu der auch Du gehörst - meint Skydemon mit der zusätzlich abonnierten "DFS VFR AIP". Danke. Ja genau das ist bei mir der Fall. Aus diesem Grund sollte eben auch die DFS VFR AIP für diesen Zweck geeignet sein. | ||||||
Angenommen man verunfallt weil man keine Flugvorbereitung mit vollständigen AIP Daten gemacht hat und z.B. das Vertikalprofil von Kempten nicht beachtet hat, was wird dann wohl passieren? Zahlt die Versicherung? Ich glaube, nein. | ||||||
du kannst alle möglichen Fälle konstruieren und wirst sicher ein Szenario finden, in welchem das Mitführen der "höchstoffiziellen" AIP-VFR irgendeinen Mehrwert hat. | ||||||
Es war vor wenigen Jahren also Part OPS und ja, der Nachweis sollte im Nachgang durch Übersendung einer Kopie des Flugbuchs erbracht werden, da ich das Flugbuch grundsätzlich nicht mitführe. Die Checker waren nur oberflächlich instruiert und beim RP war dann das Wissen vorhanden, so dass ich letztlich keinen Nachweis erbringen musste. So ausgefallenere Sachen wie bei SAFA sind mir noch nie vorgekommen (Avionikdatenbanken, Maintenance-Unterlagen), der umfangreichste und zeitlich aufwendigste Check war auf Menorca, die hatten eine ellenlange Liste aber selbst überhaupt keine Ahnung was sie da prüfen. Die wollten den Registerauszugs meines US Trusts haben, total abgefahren. Einmal in Alexandria hatte ich die Flughafenoberen so verärgert, dass sie mich komplett filzen wollten und ich hatte das Routenlog des Flugzeugs nicht dabei, da ich damals davon ausging, das sei nicht vorgeschrieben, was aber nur eine Abweichung der FAA von ICAO ist und auf amerikanischem Boden gilt. Die Sache ging glimpflich aus, hätte aber auch anders ausgehen können. Ich habe zwar keine 30 Jahre Karriere aber wurde sicherlich mehr als 10x geprüft in der Zeit. Hängt sehr davon ab, wo man fliegt, Verkehrsflughäfen wie Stuttgart haben immer Prüfer vor Ort und in Spanien wird sehr viel geprüft. Man ist denke ich immer mal wieder nicht 100% korrekt, erst kürzlich ging das verdammte Garmin Concierge Upgrade nicht und ich bin mit alter Navigationsdatenbank über 2 Kontinente geflogen -- was soll man auch sonst tun? Manchmal ist man vielleicht versehentlich außerhalb der 90-Tage-Regel für Nachtflug, einmal habe ich als Ersatzbrille nur eine Sonnenbrille gehabt (was die Prüfer geschluckt haben), etc. Wenn sie kompetent sind und etwas finden wollen, werden sie meist vermutlich erfolgreich sein. | ||||||
Und zahlt die Versicherung eher, wenn man Unterlagen hatte und auch studiert hat? Also das Profil bewusst ignoriert hat und dann sozusagen wissentlich ein unmögliches Manöver versucht hat? | ||||||
Ich hatte Ende 2018 noch eine Kontrolle, wo auf dem entsprechenden Formular auch die Punkte Flugdurchführungsplanung, Wetterberatung, etc. standen und abgehakt wurden. Ob es so was heute noch bei gewissen Luftfahrtbehörden gibt, keine Ahnung. Der Kerl hatte aber ebenfalls nicht so sehr viel Ahnung, war freundlich und hat sich diesbzüglich mit einem einsekündigen Blick in mein Skydemon zufrieden gegeben. | ||||||
Der BfL heute meinte, dass sie (=der Flugplatz) im Jahr 160 Piloten kontrollieren müssen - da gäbe es Zielvorgaben seitens des RP. Das sei gar nicht so einfach, da bei starkem Betrieb die Zeit dafür fehlt, und anderseits auch nicht die immer dieselben lokalen Piloten x-mal pro Jahr kontrolliert werden sollen. | ||||||
Ich wurde mal als Mitflieger gefragt, ob ich die Lizenz dabei habe, und ob ich mich kontrollieren lassen will, damit sie auf die Quote kommen. Man hilft je gerne...
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.. yep, das kenne ich auch. Einfach mal alle die gerade in der Halle sind, damit die Quote erfüllt werden kann. EDIT: | ||||||
Genau so läuft es und bevor man in EDDM Kontrolle macht wird noch EDNX mitgenommen. ;-) | ||||||
So ist es. Ich möchte hier nur Argumente sammeln um den Theo indirekt bei seiner Klage zu unterstützen aber das scheinst Du nicht zu kapieren! | ||||||
Na, na, na :)
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Dann kannst Du mir auch nicht raten 39 EUR für die AIP ausgeben zu sollen ;-) | ||||||
"... kann man sagen, dass nun die Informationen, die man für eine VFR-Flugvorbereitung benötigt, frei verfügbar sind. Nicht mehr und nicht weniger." Der RP Darmstadt hat die Flugschulen in seinem Zuständigkeitsbereich informiert, dass die Nutzung der Online-VFR-AIP im "Ausbildungsbetrieb" ausreicht und bei den Schulen keine AIP in Papier mehr vorrätig gehalten werden muss. Ich halte das für einen echten Fortschritt, erleichtert die Arbeit - keine manuelle Aktualisierung der Papierordner mehr erforderlich - und spart gleichzeitig Kosten. | ||||||
Das was Eisenschmidt gegen Entgelt für die Apps anbietet, ist ja lediglich der Teil AD der VFR AIP. Die Teile ENR und GEN gibt es nicht für Geld und gute Worte. Dann vielleicht doch lieber den Jeppesen Bottlang, den es dann incl. dem Jeppesen VFR Airway Manual und den VFR Anflugkarten für ganz Europa gibt. Übrigens, die Textteile in ForeFlight sind die aus dem seligen Jeppesen MFD VFR. | ||||||
Das was Eisenschmidt gegen Entgelt für die Apps anbietet, ist ja lediglich der Teil AD der VFR AIP. Die Teile ENR und GEN gibt es nicht für Geld und gute Worte.
Genau um den AD Teil der AIP geht es ja, diesen für den An/Abflug immer aktualisiert auf dem Tablett zu haben. Was wir jetzt haben ist zugegeben besser als nichts aber eine umständliche Krücke, da man sich jede Karte einzeln ausdrucken muss. Hier hat man noch nicht einmal die Möglichkeit, den gesamten AD Teil auf einmal ausdrucken zu können und in einem Ordner an Bord mitführen zu können. Edit: aber vielleicht kommt ja jemand auf die Idee ein Skript zu schreiben, dass ein PDF baut. Dann hätte man es wenigstens einfacher. ;-) | ||||||
Die Hubschrauberlandeplätze sind jetzt auch drin. HEL AD. Hab ich zwar keinen Bedarf für, ist aber mal interessant sowas zu sehen. | ||||||
Ganz gut zusammen gefasst im Artikel vom aerokurier, hier ein Auszug: https://www.aerokurier.de/praxis/ab-5-janu In diesem Sinne drücke ich Theo die Daumen, damit er sich bei der Klage für uns alle durchsetzen kann und die DFS für die Bereitstellung der VFR AD Karten in der EAD Datenbank verpflichtet wird! Der aerokurier hatte sich als erstes Luftfahrtmagazin bereits vorab zeigen lassen, wie die DFS die künftige Veröffentlichung umgesetzt hat. Kurz gesagt: Die Deutsche Flugsicherung bietet die Sichtfluginformationen in derselben Form an, in der sie bisher schon die IFR-AIP bereitgestellt hat. Auf der seit dem 5. Januar aktiven Website lässt sich die AIP nach Kapiteln durchklicken. Relevante Seiten lassen sich dann als PDF einzeln herunterladen, deren Auflösung erlaubt den problemlosen Ausdruck auf mindestens DIN A4. Das gesamte Luftfahrthandbuch als ein einziges, zusammenhängendes PDF ist dort nicht erhältlich. Ebenso wenig will die DFS fortan die Sichtfluginformationen in der EAD-Datenbank der EASA bereitstellen, wie sie dazu bei der AIP IFR verpflichtet ist. Dies verhindert unter anderem eine einfache Integration in Navigationsapps durch deren Anbieter. | ||||||
Hallo, Im Prinzip ist es ja toll, dass die VFR AIP nun frei verfügbar ist, wenn auch das Format noch nicht optimal ist. Dazu habe ich mich mal hingesetzt, eine entsprechende Domain registriert und eine kleine Suchfunktion gebaut. Diese ist auf zu finden. Die Seite gewinnt sicherlich keinen Designpreis, aber mir war es wichtig erstmal etwas funktionierendes zur Verfügung zu stellen, am Design kann ich immernoch basteln. Es würde mich freuen, wenn ich damit einigen Pilotenkollegen helfen kann. Lasst mich gerne wissen wie ihr das findet und was noch verbessert werden könnte! Liebe Grüße aus Berlin. | ||||||
Top! Wird das auch noch funktionieren, wenn mal der nächste AIRAC-Cycle hochgeladen ist? | ||||||
Gute Funktion und macht das Auffinden schon mal etwas leichter. Vielen Dank dafür! | ||||||
Super Sache! Hoffen wir, dass die DFS - die grade generell eher weniger gut gelaunt ist - die Nutzungsbedinungen nicht so auslegt, dass das Durchsuchen nach den Links eine "eine Nutzung und Bedienung des AIS-Portal durch elektronische und/oder automatisierte Tools ist" (die "nicht gestattet" ist). | ||||||
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