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Hallo EU-Kenner, wie lest Ihr die Seite 4 rechts? Bedeutet das, das man mit einem EASA-PPL wenigstens fuer zwei Jahre nach dem Brexit eine G-Reg-Maschine bewegen darf? Und zwar ueberall auf dem Globus? Und wenn ja, warum gibt es die Einschraenkung auf Seite 6 links fuer kommerzielle Piloten? Ist das nicht ein Widerspruch zu Seite 4? Und hier https://info.caa.co.uk/brexit/private-pilots/ findet man noch die Einschraenkung auf den UK-Airspace (unter "How can I operate a UK-registered aircraft outside UK airspace?") Irgendwie nicht so ganz konsistent, das Ganze. | ||||||
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Ich habe jedenfalls gestern meinen Flieger vom britischen Register genommen und bin derzeit daran, sie deutsch zu registrieren. Mal sehen... Mir ist das einfach zu heiss, keine Ahnung was wirklich passiert, sollte der No Deal Fall eintreffen. Ein dann nicht mehr EASA Flugzeug in D, dann noch das ggf Validierungsproblem der Lizenz. Was sagt das LBA da überhaupt dazu? In meinem Fall ist der Flieger auch noch mit nationalem CoA, das würde ziemlich sicher weitere Probleme mitbringen. Nein Danke, ich hätte sie gerne britisch gelassen, aber da ist mir zu viel what if im Spiel. | ||||||
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