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Dafür ist doch genau der Transitionlevel variabel d.h. der individuelle festgelegte TL garantiert, dass mindestens 1000 echte Füße zwischen 5000 Altitude und TL liegen, er ist daher auch als erster nutzbarer FL definiert.... | ||||||
Bei welcher Anzeige drehe ich denn deiner Meinung nach beim VFR-Flug zurück auf QNH? ... oder interpretiere ich deine Aussage richtig, dass du der Meinung bist, dass der in deinem Beispiel genannte TL FL80 für den VFR-Flug nicht relevant ist? | ||||||
bin ja noch nicht bei der Transition Altitude, also sind mir die Halbkreisflughöhen egal, denn die gelten ja nur für Flugflächen. Es ist schon unglaublich, wie man hier mitdiskutieren kann, aber nichts von dem mitbekommt, was vorher geschrieben wurde und (mehrfach) die entsprechende Regelung zitiert wurde. Nochmal zum mitschreiben: Halbkreisflughöhen gelten für VFR gem. SERA.5005 g ab 3.000 ft | ||||||
Wie geschrieben, FL60. Und die Transistion Level spielt wirklich für VFR keine Rolle. So steht es zumindest in AIP ENR. Bei QNH 1005 ist es FL52 (TL für IFR FL70) und bei QNH 1020 FL46 (TL für IFR FL60) um noch einmal Zahlenwerte einzusetzen. Wenn man nicht rechnen möchte, kann man ja kurz den Höhenmesse auf QNH stellen und sehen, wann die 5000 ft erreicht sind. Oder bei einem kontinuierlichen Sinkflug schon vorher auf QNH stellen und wenn man dann die FL noch einmal melden muss wieder zurück auf 1013 stellen oder die bei vielen Transpondern angezeigte FL nehmen. VNAV beim G1000 stellt man dann eh besser vorher das QNH ein, das macht Spass das im VNAV Mode zu verdrehen.... | ||||||
Ich kann zwar jetzt nicht aus der Aip zitieren, aber wenn VFR nicht genauso im Steigflug bei Transition altitude und beim Sinkflug Level umstellt, gibts ja auch keine sinnvolle oder nachvollziehbare Staffelung mehr... m.e. ergibt das keinen Sinn. | ||||||
Zitat SERA 5005g: ... wenn sie oberhalb 900 m (3 000 ft) über dem Boden oder Wasser Jetzt hat aber mein Gelände schon 3000ft? | ||||||
Nochmal zum mitschreiben: Halbkreisflughöhen gelten für VFR gem. SERA.5005 g ab 3.000 ft
https://www.pilotundflugzeug.de/
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Ob das Sinn zur Staffelung macht, habe ich auch nicht geschrieben, ich habe nur geschrieben, wie es geregelt ist... Macht aber Sinn zur Bestimmung der Lufträume, wenn diese in FL angegeben sind (Minimum FL55.....) | ||||||
Diese Publikation gibt scheints nur Beispiele. Ansonsten wirklich traurig, dass sie irreführend ist bezüglich der Mindesthöhe für Halbkreishöhen. Ich hoffe es lag nicht daran, dass der Autor die Regeln nach SERA gar nicht kannte und nur ein altes Bild kopiert hat, ausschließen will ich das aber nicht. Aber zumindest das Umstellen QNH/1013 geht aus dem Bild eindeutig hervor. Und bezüglich des Zitat aus dem Forum hat Michael Brüning 100% recht, das Jahr 2014 sollte zu dem Oktober noch erwähnt werden, SERA trat nämlich erst am 5. Dezember 2014 in Kraft wenn ich mich richtig erinnere... | ||||||
Auf der Rückseite der aktuellen VFR Icao-Karte, die vom DFS herausgeben wird, ist noch FL45 als unterster Halbkreisfluglevel verzeichnet, was aber auch nichts bringt, weil man in der Tiefe ja gar nicht mehr nach Flightlevel fliegt sondern nach Flughöhe. Also FL45, 65, 85 in Westrichtung, FL 55, 75, 95 Ostrichtung. Andere Halbkreisflughöhen oder -level sind dort nicht verzeichnet. Bei den neuen Icao-Karten, die ab dem 28. März 2019 gültig sein werden, ist es genauso. Da gibt es auch keinen Eintrag von 3500ft für Flüge in Ostrichtung und 4500ft für solche in Westrichtung. Wie gesagt, ich kenne es auch nur so, daß die Halbkreisflugregeln nur für Flightlevel gelten und da in D der unterste Flightlevel FL50 ist, ist die Halbkreisflugregel darunter hinfällig. Aber vielleicht bin ich heute ja auch einfach die große Ausnahme, daß ich in manche Stoppelhopsern noch nach Papierkarte fliege? | ||||||
MDer unterste FL ist nicht FL50, sondern abhängig vom QNH. Kann also FL45 natürlich über 5000 ft liegen.... | ||||||
Dann sollte mal jemand die DFS anschreiben um das zu korrigieren. Rechtlich relevant ist die Rückseite der ICAO Karte sicher nicht. Vielleicht liest auch jemand mit. | ||||||
Dann bist aber über 5.000ft msl hoch und hast beim Aufstieg auf Transistion Altitude 5.000ft die Transition gemacht. ... und eben nicht bei 3.000ft. | ||||||
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Weil in der zugrundeliegenden Verordnung etwas anderes steht. Und die sticht. Aber über die Höhen 3500 ft und 4500 ft ist einfach nichts geschrieben, das heisst die gegebenen Beispiel FLs stehen gar nicht im Widerspruch zu den Angaben auf der Karte. Es gibt nur zusätlich zu den angegeben FL auch Halbkreisflughöhen darunter, sie einfach auf der Karte nicht angegeben sind. Leider auch verwirrend, wie die zitierte Publikation. | ||||||
Das wird hier langsam pathologisch. Wer fliegt denn nach Halbkreisregeln unterhalb von FL50? Und wieviel Aufwand muß ich als Pilot in der Flugvorbreitung treffen? Wenn ich nicht einmal mehr davon ausgehen kann, daß die Veröffentlichungen in allen Lehrbüchern und sogar in allen amtlichen DFS-Karten richtig sind, wovon denn dann? Durch den ganzen SERA-Verordnungs-Wust steigt doch kein Nicht-Fachjurist mehr durch. Mein größeres Problem ist aber eh: Für die Halbkreisflugregeln gilt der Magnetkurs über Grund. Erstes Problem: Welchen Kurs über Grund fliege ich, wenn ich kein Navi im Cockpit habe? Der Kompaß zeigt den Steuerkurs gegen etwaigen Seitenwind an. Selbst wenn ich den Kurs genau herausbekomme, was ist bei Flügen in Nord-Süd-Richtung, die ich häufiger habe? Rein manuell mit Schnapsglas-Kompaß sind Abweichungen von +/-10°, manchmal auch +/-15° durchaus normal. Also auf welchem Level soll ich fliegen, wenn der Kompaß zwischen 350° und 020° fröhlich Purzelbäume schlägt, weil es den Vogel durchschüttelt? Und nein, einen Autopiloten habe ich auch nicht. | ||||||
Mag sein, dass die Relevanz des Beispiels pathologisch scheint. Nichtsdestoweniger nützt Nichtwissen eines Gesetzes oder einer Verordnung nicht vor einer potentiellen Sanktion. Wenn das Nichtwissen nachweislich aus einer amtlichen Publikation kommt, ist zumindest kein Vorsatz erkennbar. In dieses Fall wurde eine ICAO Abweichung in Deutschland beseitigt und in SERA das Verfahren gemäß ICAO Annex II, Chapter 4, Section 4.7 übernommen. Jetzt aber genug zu dem Thema.... | ||||||
Auch heute habe ich einmal grob auf alle 7000er Squawks geachtet und festgestellt, daß sich unter 5000 Fuss nur ein ganz geringer Prozentsatz daran hält (kann auch zufällig sein) und über 5000 Fuss und guter Wolkensituation es etwas besser aussieht.... | ||||||
Du fliegst also im Jahr 2019 ohne jegliches GPS, smartphone oder Tablet? Ist es das, was Du sagen willst? | ||||||
Manchmal schon. | ||||||
Du kennst also auch die Lösung. Weiter kann man darauf wirklich nicht eingehen - den missweisenden Groundtrack kann man heute gebraucht für € 5 bekommen. | ||||||
Und wo baust den in einen waschechten Stoppelhopser ein? ;-) --> https://www.flying-di Sogar der Transponder ist da schon absolute Sonderausstattung und Funk gibt es nur per Handquetsche. | ||||||
Am Rohrrahmen in Höhe des Oberschenkels? GPS watch? | ||||||
Wenn ich so wenig wüsste wie Du, würde ich weniger schreiben. Der Umstand, dass Du auf alte Lehrbücher rekurrierst und ICAO Karten für maßgeblich hältst, zeigt einfach nur, auf welcher schmalen Spur man im UL Bereich teilweise ausbildet. Dass Du Deinen ground track nicht ohne GPS kennst und auf Mitnahme eines gps verzichtest, sind nur weitere Indizien. Das ist einfach alles sehr schwach. | ||||||
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