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9. März 2013: Von Pelle Goran an Philipp Tiemann
Also, ich bin da ganz pragmatisch und stelle mich auf den Standpunkt, dass das die Platzgurus beherrschen müssen. Also lege ich bei Bezahlung der Landegebühren mein Lärmzeugnis vor, bzw zeige die Kopie auf dem iPad, und lass die Kollegen auf der anderen Seite des Tisches raten.

Interessanterweise scheinen die Bestimmungen so verworren zu sein, dass nach meiner Erfahrung keine 10% des Personals an den Plätzen - egal ob GAT am großen Flughafen oder kleiner Grasplatz - da auch nur annäherungsweise durchblicken.

In aller Regel bekomme ich dann mit meinem Annex 16, Kapitel 6 Lärmzeugnis die geringste Lärmklasse berechnet. Ich kann mich nicht erinnern, dass da jemals wirklich jemals jemand aktiv die Details gelesen hat - der gemeine Kassenwart wird scheinbar auf den Reflex "Überschrift Lärmzeugnis" getriggert und das wars.
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9. März 2013: Von Richard G. Müller an Pelle Goran
Um die Verwirrung komplett zu machen: Es gibt auch Auflagen von Zuschuss Gebern, wie Landesregierung, welche Auflagen bezüglich Lärm und Landegebühr gemacht haben. Diese weichen teilweise von den bekannten Werten ab und sind meist für 25 Jahre bindend. Darum nicht meckern, ohne die Hintergründe zu kennen.
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9. März 2013: Von Philipp Tiemann an Pelle Goran
Klar. Nicht wenige, vor allen kleine Plätze haben was die Gebühren angeht oft nur die sehr grobe Unterscheidung "Lärmzeugnis ja / nein". Ist aber bei den etwas grösseren Verkehrslandeplätzen (siehe oben) meist nicht so.
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9. März 2013: Von Achim H. an Pelle Goran
Ich bin von einer leisen Maschine mit Schalldämpfer auf eine laute Maschine ohne Schalldämpfer umgestiegen und erfülle jetzt die höchsten Lärmschutzkriterien, da alte Maschine nach Annex VI gemessen (bestimmte Überflughöhe) und neue Maschine nach Annex X gemessen (bestimmte Entfernung vom Startpunkt). Die neue Maschine ist laut, steigt aber so schnell, dass bis zum Erreichen der Sonde unten nur noch wenig Lärm übrig ist.

Die relevante Lärmbelastung entsteht jedoch in der Platzrunde und da fliegen alle gleich hoch. Also totaler Käse diese Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung.
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9. März 2013: Von Pelle Goran an Philipp Tiemann
Klar. Nicht wenige, vor allen kleine Plätze haben was die Gebühren angeht oft nur die sehr grobe Unterscheidung "Lärmzeugnis ja / nein". Ist aber bei den etwas grösseren Verkehrslandeplätzen (siehe oben) meist nicht so.

Vor dem Hintergrund, dass alle deutschen Echo-Flieger ein Lärmzeugnis haben, wäre das aber völliger Blödsinn.
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