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Vielen Dank für ein wertvoller Hinweis! Ich werde bei der Behörde nachfragen: mir war es nicht bewusst, dass es überhaupt möglich sein könnte, die Sprachkenntnisse auf eine andere Art nachzuweisen. Mal schauen, ob die Promotion in Deutschland beindrückend genug sein wird, aber ehrlicherweise, ich habe währenddessen weniger Deutsch gesprochen als vorher in Russland ;-) Es ging für mich mit Deutsch erst dann richtig los, als ich eine Stelle bei einem deutschen IT-Unternehmen aufgenommen habe… | ||||||
Wenn Du noch die russische Staatsangehörigkeit hast, ist das ein viel größeres Problem mit den aktuellen Sanktionen als der Sprachnachweis. Level 4-5-6 deutsch hat m.W. keinerlei praktischen Nutzen, sofern man Level 4-5-6 Englisch in der Lizenz hat. Ich habe es eintragen lassen weil es mich nichts gekostet hat, ging erst ohne Aufwand nach der Revision der Regeln, da ich im Ausland aufgewachsen bin. | ||||||
Das Nachfragen lohnt sich leider nicht, die Behörde ist der Meinung, dass man entweder 8 der ersten 14 Lebensjahre in einem Land mit Deutsch als Amtssprache verbracht haben muss, oder ein „sprachliches Studium“ absolviert haben muss — es reicht also nicht, *auf* Deutsch studiert zu haben, sondern man muss *Deutsch* studiert haben. Darunter machen wirs nicht… https://www.gesetze-im-int | ||||||
Danke sehr! Schade, aber ist zumindest abgehackt. | ||||||
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