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27. Januar 2022: Von Wolfgang Lamminger an Mich.ael Brün.ing

die Ursprungsfrage zielte darauf ab, ob die Ausbildungskosten mehrwertsteuerfrei sein können. Hier wären, so wie ich es lese und aus der Erinnerung, die Kosten für eine Berufsausbildung nach § 4 Abs. 21 von der Umsatzsteuer befreit. Zumindest war das bei meiner Ausbildung zum CPL (kombiniert mit IFR) so.

Dass die Anrechnung der Ausbildungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zur Einkommensteuer in Einzelfällen möglich ist, wurde hier immer wieder Mal, wie auch in diesem Thread, erläute.

Das hängt aber sicher immer wieder vom speziellen Fall und der Beurteilung durch das jeweilige Finanzamt ab.

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30. Januar 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Wolfgang Lamminger Bewertung: +2.00 [2]

Beides (MwSt und EkSt) geht in dem von mir beschriebenen Weg ja Hand in Hand. Wie beschrieben und wenn sich an der Steuergesetzgebung nichts geändert hat, dann stellt die Flugschule im Rahmen einer Berufsausbildung die Rechnungen ohne MwSt aus. Das Absetzen der MwSt ist nicht erforderlich, da sie gar nicht erst anfällt. So war das bei mir auch.

Zusätzlich hat man die Möglichkeit die Kosten als Sonderausgaben in der EkSt-Erklärung anzugeben und steuerlich geltend zu machen.

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