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Diese NfL wurde relativ schnell zurückgezogen, nachdem den Autoren klar wurde, dass sie kein Recht haben, so etwas festzulegen. | ||||||
An welchem Punkt und in welcher Höhe Du den Flugregelwechsel vollziehst steht in Deinem (Z-)Flugplan. Du wirst keinen Flugplan genehmigt bekommen, in dem der Flugregelwechsel unterhalb der MRVA vorgesehen ist. Das ist in der Theorie klar und eindeutig Stimmt leider nicht, man kann durchaus Flugpläne unter der MVA validieren. | ||||||
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Das sieht dann im Flugplan z.B. so aus: "RID/N0140F060 IFR", wobei F060 hier natürlich die abschließende Reisehöhe ist und nicht die, in der die Flugregeln wechseln. Und für die Strecke bis zu diesem Fix steht im Plan unter "Reiseflughöhe" einfach nur "VFR". Doch, genau das zweite heisst es: Dass Du in einer Höhe von FL60 in RID ankommst und dort die Flugregeln von VFR nach IFR wechselst. Natürlich ist das nicht unbedingt Deine endgültige Höhe. Das das praktisch keiner so fliegt und so fliegen will ist eine andere Frage, aber in der Theorie findet der Flugregelwechsel nach Plan am angegebenen Punkt in der angegebenen Höhe statt. Stimmt leider nicht, man kann durchaus Flugpläne unter der MVA validieren. Ist das so? Sollte nicht so sein - ich habe es fairerweise noch nie ausprobiert, aber das wäre ja durchaus auch sicherheitsrelevant: Natürlich nicht beim losfliegen mit Z-Flugplänen, aber wenn der Controller in den Alpen jemanden sagt: „April, April, wir haben ihren Flugplan zwar auf Level 110 validiert, aber unter Level 150 lassen wir sie hier nicht drüber fliegen“, dann kann das sowohl bzgl. Flugleistung als auch bzgl. Sauerstoff durchaus eng werden... | ||||||
"RID/N0140F060 IFR", wobei F060 hier natürlich die abschließende Reisehöhe ist
Das ist falsch. RID/N0140F060 bedeutet, dass Du bei RID in FL60 bist und mit 140kts fliegst. Wenn Du danach weiter steigst, dann steht in der Folge z.B. ANEKI/N0140F110. Die Reiseflughöhe ist mittlerweile eigentlich nur noch eine Planungsvorgabe. Die (nach Planung) zu fliegenden Höhen ergeben sich aus den Höhenangaben bei den Wegpunkten. In der Praxis aber natürlich durch den Controller. | ||||||
Doch, genau das zweite heisst es: Dass Du in einer Höhe von FL60 in RID ankommst und dort die Flugregeln von VFR nach IFR wechselst. Nein, falsch. "RID/N0140F060 IFR" bedeutet, dass bei RID damit begonnen wird, auf FL60 zu steigen. Welche Höhe davor galt, ergibt sich aus vorherigen Höhenwechseln bzw. der cruising altitude zu Beginn von item 15, also z.B: "N0140F060 RID/N0140F060 IFR". 80. EN-ROUTE CHANGE OF SPEED AND LEVEL (2) Requirements Changes to the speed and/or level may be indicated in the route field of a flight plan or associated message submitted to the IFPS for processing; any such change of speed and/or level shall be associated with a specified point in the route of that flight. Changes to speed/level shall be specified at each point at which either a change of speed and/or level is planned to commence. | ||||||
Richtig, zuerst wird der Waypoint genannt – und dann die ab diesem geltende Höhe/Speed ...
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" Streckenpunkt an dem der Flugregelwechsel stattfindet" angegeben werden soll. Normalerweise, bei einem I-Plan, gibt es ja auch unter "15" nur jeweils eine Höhen- und Geschwindigkeitsangabe, das sind natürlich die Höhe und Geschwindigkeit für den Reiseflug. Und diese Angabe erscheint bei einem Z-Plan eben in der o.g. Gruppe zum Flugregelwechsel unter "Route". | ||||||
Richtig. Man erteilt sich durch den Flugplan auch nicht gleich selbst eine IFR-Freigabe inklusive directs. | ||||||
Hallo Jochen, etwas südlich in Richtung Düsseldorf sinkt sie auf 2.300 Fuß. Das hat auf dem Weg nach Hause schon mehrmals den wichtigen Unterschied zu den 3.600 Fuß über Dinslaken gemacht. LG Thomas | ||||||
2600 Fuß sind es südlich von Marl. Winter MVA..... | ||||||
Danke. | ||||||
Stimmt, das war im Sommer! | ||||||
Ja, das ist das schöne in der Region. Wir haben quasi in jeder Himmelsrichtung innerhalb von 20 Flugminuten eine Möglichkeit zum Cloudbreaking. :-) | ||||||
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