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2. November 2014: Von Achim H. an Lutz D.
Ja, die NfL ist mit allergrößter Wahrscheinlichkeit rechtlich unwirksamer Bürokratenpfusch. Allerdings lässt es sich meiner Einschätzung nach rechtlich sauber abbilden und das kommt dann in der LuftVO. Bis auf das obige Szenario, das lässt sich meiner Meinung nach nicht unterbinden.
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