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25. Juni 2007: Von Jan Brill an Schemmert, Ralf
...es kommt darauf an ob N-reg. oder deutsch zugelassen. Einige Ausrüstungsvorschriften gelten für den Luftraum (z.B. Mode-S, Annex10, BRNAV), und damit auch für N-reg., andere für das Flugzeug (2. Höhenmesser, AP wenn Single Pilot etc).

Eine genaue Aufstellung hatten wir in Pilot und Flugzeug Ausgabe 2004/11 Seite 32.

MfG
Jan Brill
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25. Juni 2007: Von Schemmert, Ralf an Jan Brill
Heißt das, das lediglich die vorgeschriebene "Technik" an Bord sein muß, es aber keine eigentliche "IFR Zulassung" für das Flugzeug gibt?

Gruß
RS
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25. Juni 2007: Von RotorHead an Schemmert, Ralf
Im Handbuch des Flugzeugs (Abschnitt 2 "Limitations") steht, welche Betriebsarten (VFR, VFR Night, IFR) zulässig sind, u.U. mit der Einschränkung "wenn entsprechend ausgerüstet". Steht im Handbuch z.B. "VFR only" oder "IFR prohibited" o.ä., ist IFR-Betrieb nicht zulässig.

Es gibt übrigens Flugzeuge (z.B. PC9) und Hubschrauber, die bei IFR zum Multi-Pilot-Luftfahrzeug werden.
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