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...es kommt darauf an ob N-reg. oder deutsch zugelassen. Einige Ausrüstungsvorschriften gelten für den Luftraum (z.B. Mode-S, Annex10, BRNAV), und damit auch für N-reg., andere für das Flugzeug (2. Höhenmesser, AP wenn Single Pilot etc). Eine genaue Aufstellung hatten wir in Pilot und Flugzeug Ausgabe 2004/11 Seite 32. MfG Jan Brill | ||||||
Heißt das, das lediglich die vorgeschriebene "Technik" an Bord sein muß, es aber keine eigentliche "IFR Zulassung" für das Flugzeug gibt? Gruß RS | ||||||
Im Handbuch des Flugzeugs (Abschnitt 2 "Limitations") steht, welche Betriebsarten (VFR, VFR Night, IFR) zulässig sind, u.U. mit der Einschränkung "wenn entsprechend ausgerüstet". Steht im Handbuch z.B. "VFR only" oder "IFR prohibited" o.ä., ist IFR-Betrieb nicht zulässig. Es gibt übrigens Flugzeuge (z.B. PC9) und Hubschrauber, die bei IFR zum Multi-Pilot-Luftfahrzeug werden. | ||||||
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