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11. Juni 2013: Von Werner Kraus an Roland Schmidt
Stimmt, wenn die Maschine in einem ECAC Land zugelassen ist entfällt die Einfluggenehmigung. Bei N wird es sicherlich anders gehandhabt als mit den 180 Tagen, gibt genug Ns die ganzjährig in D stehen.

Achim, ich weiss bei N reg, dass man eben eine Einfluggenehmigung braucht für jedes Land, dass man Überfliegen oder Befliegen möchte. Komplexität und Vorlaufzeit sind unterschiedlich, steht sehr genau auf der Homepage der Oskar Ursinus Vereinigung. Ob das z.B. bei Zulassung in Schweden (SE) und somit ECAC Land dann entfällt wie in Deutschland, weiss ich leider nicht.
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