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Das letzte Mal, dass es in Landshut Probleme am Funk gab muss 20 Jahre her sein ... | ||||||
Das letzte Mal, dass die Landshuter Towerlotsen illegal Verkehrslenkung betrieben haben, ist 6 Monate her ;) Die Ankündigung auf der Homepage, dass wegen der NfL die Kontrollzone aufgelöst wurde, erzählt eine eigene Geschichte. | ||||||
was...die edml ctr ist aufgelöst? | ||||||
Krass! finde ich allerdings nicht (mehr). | ||||||
Bitte um einen Link fürs Amüsement | ||||||
Auf der Homepages des Platzes, unter "Neuigkeiten"... | ||||||
...und sie haben es immer noch nicht geschnallt... | ||||||
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Ja, hatte ich auch gesehen... aber man übt eben noch.... kann ja nicht von heute auf morgen alles klappen... dafür ist die Umstellung für Landshut Tower eben doch zu groß... | ||||||
Was bitte ist generell daran falsch oder verwerflich oder bevormundend? | ||||||
Versuchen wir es mal mit einer kleinen Transferleistung, getarnt als Quizfrage: Wer bestimmt, ob Du im Freibad rechts oder links rum schwimmst? a) Der Bademeister b) Jeder mit einem IQ über 100 c) der verantwortliche Quietscheentenführer? | ||||||
das ist zu hoch, das verstehe sogar ich nicht! ich tippe auf C | ||||||
Ich hab so einen Aufblas-Flamingo, kelne Quietscheente. | ||||||
Korrektur: die letzte illegale Verkehrslenkung ist 6h her: "Sie müssen durchstarten, das geht so nicht auf." Ich wurde so erzogen, dass der PIC das besser entscheiden kann, als der Hauptflugbuchautor. Leider hat es der gute alte Song von Großstadtgeflüster nicht in die NfL geschafft: "Ich muss gar nichts außer Essen, Trinken, Schlafen und Ficken." | ||||||
Ich halte es mit dem T-Shirt Spruch... einen Scheiss muss ich! Komme gerade aus 2 Wochen Italien zurueck. Da gibt es entweder ATC mit Anweisunge (Olbia, Pescara) oder "silencio" + meine Blindmeldungen (Bocca Di Falco, SibariFly, Sassuolo). Blockwarte in 5-10m Sitzhoehe fehlen dort - mir allerdings nicht.... | ||||||
"Verwerflich" an dieser Regelung ist, dass der Betriebsleiter die in Betrieb befindliche Piste über Funk übermittelt. Es ist strittig, ob er das nach derzeitiger Rechtslage darf. Das korrekte Vorgehen wäre: 1. Der Betriebsleiter entscheidet, ob und welche Landebahn(-richtung) in Betrieb ist. Einschränkung in der Freiheit seiner Entscheidung ergeben sich höchstens mittelbar aus möglichen Betriebspflichten. All das ist sehr klar geregelt. Der Versuch, über Funk Verkehrsleitung zu machen ist dagegen - auch klar geregelt - verboten Deswegen wird der verantwortungsvolle Betriebsleiter and Plätzen mit Lärmschutzproblemen auch niemals Piloten darauf hinweisen, dass sie sich an die Platzrunde halten mögen und nicht Gebiete überfliegen, die sogar extra auf der Anflugkarte als Lärmsensitiv markiert sind. Gestern in Vislhofen während 10 Minuten am Funk 2 mal mitgehört. Kann man alles so machen und verhält sich auch sicher 100% korrekt. Man kann aber auch miteinander umgehen, wie vernünftige Menschen und sich einfach freuen, wenn ein Betriebsleiter da ist, der einem für die Planung des Anfluges schon deutlich vor dem Platz mitteilt, welche Landerichtung in Betrieb ist. | ||||||
Danke.. In England heißt das " join the overhead" in USA " your option".. Aber ich fühle mich nicht bevormundet bekomme ich im Funk gesagt: " Zwei weitere Flugzeuge in der Platzrunde" oder "Wind auf die Bahn".. im übrigen, könnte es nicht sein, daß ein erfahrener Türmer "illegal" reinruft " Das wir so nix. Durchstarten." Damit ein Leben gerettet hat? Leider kann Verhindertes nie bewiesen werden. | ||||||
Kann mir Mal jemand erklären, wieso ein "Türmer" - ich verstehe, Du meinst eine Person am Boden in einer verglasten, höher gelegenen Aussichtsplattform - das erkennen soll? Kürzlich wieder erlebt auf einem Flugplatz mitten in Deutschland: "die Piste ist frei" sprach der Betriebsleiter in sein Funkgerät. Wir, im Endanflug, wären ja nicht in der Lage, durch Rausschauen aus dem Fenster des Luftfahrzeuges zu erkennen, dass die 1100 Meter Asphalt vor uns durch irgendwas belegt wäre... | ||||||
Wo findet man eigentlich die Rechtsgrundlage, die bestimmt dass es überhaupt eine "Betriebsrichtung" gibt? Einfach mal so eine Bahnrichtung "verbieten" braucht ja wohl deutsche Paragraphen, so mal ausserhalb der AIP gedacht. | ||||||
Kann mir Mal jemand erklären, wieso ein "Türmer" - ich verstehe, Du meinst eine Person am Boden in einer verglasten, höher gelegenen Aussichtsplattform - das erkennen soll? Ganz einfach. Weil er aus dieser Warte möglichweise seit Jahrzehnten Fllugzeuge anfliegen sieht?? Auch wenn es mir verboten werden sollte. Sehe ich einen C150 o.ä. Schüler der Mitte der 600 mtr-Bahn in 100mtr im Affenzahn die Nase runter drückt. Schreie ich: "Durchstarten!" Punkt. | ||||||
bist Du der Fluglehrer dieses Flugschülers in der C150? oder wäre es Aufgabe des Fluglehrers? (der ggf. daneben sitzt und eine Situation demonstriert?)
Als "Fluglleiter" ein Durchstarten anzuweisen ist m. E. hochgradig gefährlich... Was ist wenn der Kollege sich bei diesem Durchstartmanöver verhaspelt und dadurch den Unfall baut? Habe ähnlichen Mist schon erlebt, wo an der Küste ein "Flugleiter" den Kollegen zum Durchstarten anweisen wollte, der dadurch in den aufziehenden Seenebel geraten wäre... | ||||||
Ein überforderter Schüler dürfte in so einer Situation derartigen Tunnelblick haben, dass es ein Wunder wäre, wenn er so einen Spruch überhaupt wahrnähme. Sollte er es doch tun und die Anweisung auch befolgen, dürfte das eine interessante Diskussion mit den Behörden werden, wenn er den Durchstart mit ähnlicher Kompetenz absolviert wie den Anflug und am Ende statt eines gebrochenen Bugrads und Locken im Propeller eine aus 50ft gestallte und auf den Boden geprallte Blechskulptur mit einem Leichenwagen daneben im Gras liegt. Wenn ich jedesmal einen Euro bekommen hätte, wenn eine aus jahrzehnten der "Erfahrung" eines Türmers geborene Anweisung völliger Mumpitz war könnte ich ...naja, wenigstens einen Tank halb voll machen. | ||||||
2. verstehe ich ja, aber Deine Folgerung daraus (4.) kann ich nicht nachvollziehen. Die NfL sagt dazu: „Ebenfalls kann sie eine Empfehlung über die vorherrschende Landerichtung geben." | ||||||
Du führst die falsche Diskussion. Es geht nicht drum, ob sich jemand bevormundet fühlt oder darum, wer was besser einschätzen kann. Die Verantwortlichkeiten sind definiert. Inzwischen sogar sehr klar. | ||||||
es könnte ja im kassenraum, auf der app oder im fliegerlokal ein schriftzug erscheinen - der wie folgt: hörst im headset eisberg auf 25 voraus starte durch
somit ist irgendjemand von irgendjemanden gewarnt worden...daß irgendwas auf der bahn nicht stimmt | ||||||
Früher stand das in der Anlage 2 zur LuftVO - mit EASA und SERA steht das jetzt irgendwo im Appendix 1 der SERA rules of the Air. Meine Theorieprüfung ist schon zu lange her, dass ich das noch auswendig müsste - aber google (oder jeder halbwegs kompetente FI, der das ja unterrichten muss...) kann Dir das sicher schnell sagen. | ||||||
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