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21. Dezember 2005: Von  an Rudolf Winter
Hallo Herr Winter,

Zitat:
"Und sicher darf sich der von Ihnen zitierte möchtegern Flugkapitän NICHT mit einer Kapitänskluft und gefälschten Visitenkarten schmücken. So etwas nennt man Amtsanmaßung!!!, sowie vorspielen falscher Tatsachen."
Zitat Ende

Eine Amtsanmaßung kann man nur begehen, wenn derjenige auch ein AMT begleitet: Also Polizisten, Beamte etc.
Meines Wissens ist aber ein Pilot oder Flugkapitätn keine Amtsperson sondern lediglich eine Person, die Ihren Beruf ausführt.
Welche Klamotten jemand zum fliegen anzieht, dürfte wohl im Rahmen der Persönlichkeitsrechte des Art 1 und 2 GG jedem selbst überlassen bleiben.

Lediglich das Tragen von Original Uniformen von offiziellen Behörden fällt in die Amtsanmaßung, wenn zudem noch entsprechend vorgetäuschtes Handeln dazukommt.

Die Formulierung der "Vorspiegelung falscher Tatsachen" triffts da schon eher...

Grüße
TS
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