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Stimmt, die Mindesthöhe von 2000 ft darf wetterbedingt ausnahmweise unterschritten werden, nicht aber die Sicherheitsmindesthöhe. Falschaussage. Die 2000 Fuß Überland sind mit SERA längst gekippt. Mancher Mist hält sich wohl noch Jahre später in den Köpfen. Und zu dem was GvZeZsZ schreibt: Es gibt in der Tat mit Caspar oder heute INAA (https://inaa.umwelthaus.org/) Flightradar-ähnliche Instrumente, wo Initiativen gegen Fluglärm wohl in Ermangelung ausfüllender Hobbies oder Lebensfreude jedes μ an Abweichung zur Anzeige bringen und mindestens ein Teeren und Federn des Piloten verlangen. Was die anderen Märchen der "ohne Transponderflieger-Fraktion" anbetrifft, so hat es Richard Georg und Stefan auf den Punkt gebracht. Dem ist nichts mehr hinzuzfügen. Die Diskussion ist erschöpft, in diesem Sinne ein schönes Wochenende. | ||||||
Naja ob die Diskussion erschöpft ist, weiß ich nicht. Ist auf jeden ist es so, dass bei den Transpondern auch noch eine Portion Schusseligkeit dazu kommt. Ein paar Mal schon am Boden das Ding auf Standby gestellt und nach dem Start den einfachen Klick am Gerät vergessen. Dank FIS bemerkt man das recht schnell | ||||||
Das Wort „Falschaussage“ wird eigentlich nur vor Gericht verwendet. War wahrscheinlich kein Zufall :-) Von der LBA-Seite: Mindestflughöhe Außer soweit es bei Start oder Landung notwendig ist oder sofern es durch die zuständige Behörde zugelassen ist, dürfen Luftfahrzeuge über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien nur in einer Höhe geflogen werden, die im Fall einer Notlage eine Landung ohne ungebührende Gefährdung von Personen oder Sachen am Boden erlaubt. a.) Sichtflug: Außer wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, darf ein Flug nach Sichtflugregeln nicht durchgeführt werden 1. über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien in einer Höhe von weniger als 300 m 1 000 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 m um das Luftfahrzeug; b.) Instrumentenflug: Außer wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der zuständigen Behörde besonders genehmigt wurde, muss ein Flug nach Instrumentenflugregeln in einer Flughöhe durchgeführt werden, die nicht unterhalb der von dem Staat, dessen Hoheitsgebiet überflogen wird, festgelegten Mindestflughöhe liegt, oder, wenn keine solche Mindestflughöhe festgelegt wurde, Die genannten Regelungen finden Sie in der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 923/2012 DER KOMMISSION vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung (SERA), (SERA.3105), der damit einhergehenden Neufassung der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) | ||||||
Und wer fliegt schon in 500/1000 ft AGL herum?
Ich - zumindest gerne so tief, wie möglich. Weiter oben ist mir nämlich zu viel los
Weiter unten ist für mich schöner ... und ich hab auch noch mehr vom Fliegen | ||||||
Und wer fliegt schon in 500/1000 ft AGL herum? Ich - zumindest gerne so tief, wie möglich. Weiter oben ist mir nämlich zu viel los He, Moment mal. In der Höhe sind doch wir Helis (noch) unterwegs ;-) Spaß beiseite. Im Kolben-Heli wird üblicherweise nicht geleant, weswegen es auch im Reiseflug wenig Anlass gibt, so hoch wie möglich zu gehen. Zwischen 1000 und 2000 ft AGL sind ok. Reicht eigentlich immer, eine freie Wiese zu finden, wenn der Zündfunke mal nicht will. Olaf | ||||||
Diese Verordnung der Mindestflughoehe ist von 2012. SERA kan Dezember 2015 und regelt damit auch die Mindestflughoehe. | ||||||
Bei der genannte
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