Hallo Herr Brill, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Es ist erfreulich, daß sich das Verkehrsministerium mit der Problematik auseinandersetzt. Für mich ist das Schreiben und die b.a.w.-Regelung auch unklar und unbefriedigend. Dabei geht es auch um die Regelung "Mitflüge gegen Selbstkosten innerhalb von Vereinen". Selbst wenn man auf die Idee kommt, es könnten auch Gastflüge für Fremde gemeint sein, wenn die Rundflüge vom Verein angeboten werden, bliebe für mich eine weitere Frage offen: Soll die Regelung auch dann b.a.w. anwendbar sein, wenn ich als Vereinsmitglied eine Vereinsmaschine chartere, aber die Gastflüge für Fremde (z. B. Urlaubsgäste) privat durchführe? Dieses geschieht dann nicht "innerhalb des Vereines". Für mich ist jedenfalls auch weiterhin alles unklar und ich werde mich hüten, Rundflüge gegen eine Gegenleistung durchzuführen. Ob ich eine Tasse Kaffee als Dankeschön annehmen würde, wenn ich ansonsten jemanden kostenlos mitnehme, muß ich noch überdenken. Der Kaffee ist ja auch eine Gegenleistung. Herzlichen Gruß Herbert Hocke | ||||||
....einfach mal auf
www.flugschule-ostbayern.de nachschauen!
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...DIE Quelle zu revisionsfester EU-Rechtsauslegung.
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Hallo Alfred
interessanter Schriftverkehr ;-) gibts denn schon wieder was aktuelles mittlerweile ? lg Roland | ||||||
Aus der Tagespresse. Mit interessantem Kommentar von Fritz Winter.
Danke für das Engagement, Herr Neubert.
viele Grüße
Jan Brill
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Hallo
diesen Artikel hat er ja schon auf der Homepage ;-) den hab ich schon gelesen; hatte gemeint ob es wohl schon irgendeine Antwort von politischer Seite gibt - sollte ja auch mal langsam Fahrt aufnehmen. obwohl.. sind noch Pfingstferien......
lg | ||||||
Keine Ursache Herr Brill - man muss und darf sich ja nicht alles gefallen lassen! @ Roland: Morgen gibt´s ein FsO_Update! | ||||||
Hallo Roland, es bewegt sich was - trotz der Pfingstferien! VG Alfred | ||||||
EDFA dito
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https://www.delvag.de/cms/content/nachrichte Dann dürften die anderen Versicherer wohl bald nachziehen? | ||||||
Die R+V Versicherung hat sich nach einem Schreiben meines Maklers ebenfalls positiv dazu geäußert und verweist auf das BMVBS-Schreiben zur Zulässigkeit von Gastflügen.
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Einige Vereine sind nun dem Beispiel aus anderen Bereichen gefolgt und haben in den Charterverträgen für Vereinsmaschinen die Tagesmitgliedschaft für Mitflieger eingeschlossen. Damit dürfte dort das Thema innerhalb/ausserhalb des Vereins abgefangen sein.
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