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Das Finanzamt schreibt zwar das Reisemittel nicht vor, erkennt aber nur Kosten für die Berufsausübung als Betriebskosten oder eben als private Ausgaben für berufliche Fahrten an, wenn das Reisemittel angemessen war.
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Wie definiert den das FA "Reisemittel angemessen"?
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Das wird jetzt ein längeres Abschweifen und wir sollten das vielleicht nicht in so einem Thread abhandeln. Wir provozieren nur unendliche Geschichten und Absurditäten aus dem deutschen Steuerdschungel und dem Handeln seiner, von manchen als Schergen bezeichneten, wohlfeilen Diener. Nur kurz, es ist am Ende ein Ermessensspielraum des Sachbearbeiters, den man im Zweifelsfall vor den Verwaltungsgerichten prüfen lassen darf, und den Rest kann man sich bunt ausmalen.
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Dann würde ich mich über eine Mail sehr freuen!
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"Das wird jetzt ein längeres Abschweifen und wir sollten das vielleicht nicht in so einem Thread abhandeln"
Och, noch scheinen wir recht nah am Thema zu sein; ich könnte mir vorstellen, dass es durchaus im Interesse mehrerer Mitleser sein könnte, welche Möglichkeiten sich steuerrechtlich böten und welche Erfahrungen bereits tatsächlich gesammelt wurden.
Also, meine Aufmerksamkeit haben Sie! :-)
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Herrje, da muss man halt mit der zeitlichen Gestaltung etwas kreativ sein und das entsprechend darlegen. Und wenn es ganz dumm läuft, wird's hält nix. Aber nun so grundsätzlich "unmöglich" - deckt sich nicht mit meiner Erfahrung.
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