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Ich würde mal differenzieren: Wenn eine 11 € - Kraft des Reinigungspersonales durchleuchtet wird, damit sie kein Semtex für die Glaubensbrüder in die Kabine schmuggelt, ist das halt etwas anderes, als wenn einer von uns mal mit dem Motorsegler einmalig in der Fliegerkarriere in Hannover am GAT durchläuft zum Taxistand. Entscheidend ist der Betroffenenkreis. (bei der Willkür und dem Beharrungsvermögen gegenüber dem zuständigen Gesetzgebungsorgan in Brüssel bin ich selbstverständlich bei dir) | ||||||
Deutschland möchte die ZÜP auf Europa ausdehnen. | ||||||
Bedauerlicherweise. Europarechtswidrig ist die bisherige Handhabe indes schon. Zumindest bezüglich uns Piloten. | ||||||
"Europarechtswidrig ist die bisherige Handhabe indes schon. Zumindest bezüglich uns Piloten." Diese Behauptung wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger. Wer hat wann rechtskräftig festgestellt, dass die ZÜP gegen EU Recht verstösst? Dass ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde, heißt ja nicht, dass abschließend auch eine solche Verletzung tatsächlich vorliegt. | ||||||
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Clever formuliert. Ändert aber nichts.
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Du meinst, hier gibt es die Unschuldsvermutung? Nein mein lieber, wir sind nicht im Strafrecht. Und ich bin gelernter Europarechtler. Und die Bundesregierung wird mit schöner Regelmäßigkeit dazu verdonnert, unsere Gesetze anzupassen. | ||||||
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