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Hallo, kann mir Jemand sagen, wie lange die ZÜP Erteilung 2019 dauert? mein Antrag ist seit 6 Wochen weg und nix bis heute im Briefkasten! ( Niedersachsen) Gruß Anke | ||||||
Vorab per Mail, eine Woche später per Post und innerhalb weniger Tage habe ich per Mail die ZÜP erhalten. Insofern keine 2 Wochen - Bezirksregierung Münster im Mai | ||||||
Hamburg hat extra bekanntgemacht, dass es 3 Monate dauern kann. Nicht wegen Engpass oder Überarbeitung, sondern wegen der vielen "mitbefassten Stellen", worunter man sich wohl Polizeibehörden und Geheimdienste aller Art vorstellen darf. Dazu Zoll, KBA, Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften ... und das durch alle Bundesländer in denen man mal gemeldet war. | ||||||
Das war bei mir nicht anders, der Abgabetermin rückte näher, ich habe das dem RP per Mail mitgeteilt und die Abgabetermine wurden 2 mal problemlos verschoben | ||||||
Das ist recht offensichtlich ein Frage der Arbeitseinteilung bzw vorgesehenen/selbstauferlegten Ablaeufe der jeweiligen Behoerde. Auch das Luftamt Sued in Bayern hat das all-in unter drei Wochen in meinen Briefkasten geschafft... (Und ich habe sowohl im boesen NRW als auch lange im gefaehrlichen weil wenig ueberwachten Ausland gewohnt)
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Wiederholungsprüfung in Niedersachsen (Wolfenbüttel): 3 Monate - gerade erhalten. Mehrfaches Nachfragen bescheunigte es nicht - "zuviel zu tun" :-( | ||||||
Soooo.....heute im Briefkasten gehabt.......2 Monate.....wow.....die erste ZÜP dauerte 1 Woche, die zweite 3 Wochen, dann wechsel nach Wolfenbüttel ( jetzt für Niedersachsen zuständig ) 2 Monate..... hätte ich nicht rechtzeitig eingereicht, wäre ich jetzt "unzuverlässig" hahaha......bei 3 Monaten wäre es verdammt knapp geworden..... 50 Euro, da gibt es auch Unterschiede jeder wie er will scheinbar.....verrückt oder?
Gruß Anke
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Also die meine ist gestern gekommen. Knapp 2 Monate Laufzeit, 40 Euro Wenn man mindestens 3 Monate vor Ablauf der alten ZÜP die neue beantragt, behält die alte ihre Gültigkeit bis Erteilung der neuen. ... Und jetzt fühle ich mich wieder richtig zuverlässig.... | ||||||
... wiederhole mich nochmal .... Hier: der teutsche PPler der jahrzehnetelang Lizenzen besaß ... und jetzt auch noch so 'nem Quark hinterherrennen darf... ...und dort : der ungezüpte, der halt einfach macht... https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Flu (...cool...der Beitrag ist immer noch verfügbar ! ) ....DAS nenne ich doch Sicherheit ! Die Frage ist eigentlich , was mit dem jetzt passiert ist, muß der sich jetzt auch periodisch von den gleichen Organen/Behörden/Institutionen überwachen lassen wie wir bzw. sich züppen lassen ? Wohl eher nicht da kein deutscher Pass... ! muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen ! | ||||||
Korrekt BMW, Alda? Echt jetzt? Nach diesem Vorfall wäre ein Drogentest sinnvoller wie die ZÜP. Ach so, würde auch nur so viel helfen wie die ZÜP selber. Weil der fragliche BWM-Fahrer ja weder Deutscher noch Pilot ist ... | ||||||
flaggt aus ins ösiland....geht schnell - ohne probleme! den asylantrag b austrocontrol downloaden und ab gehts!
mfg ingo fuhrmeister | ||||||
Ich warte seit 6 Wochen auf meine ZÜP aus BW. Über mein Arbeitgeber haben ich eine ZÜP für NIedersachsen. Aber um ein EDNY einen Ausweis zu erhalten muss man eine ergäzende ZÜP in BW beantragen. | ||||||
Auch irgendwie "unfassbar"......gültige Züp aber "falsches" Bundesland....das geht auch nur in Deutschand..... | ||||||
Das kostet nichts. Du kannst nur keinen neuen Schein beantragen (etwa nach Eintragung einer neuen Berechtigung) etc. Das Luftsicherheitsgesetz verpflichtet nicht den Piloten (bzw. nur zur Mitwirkung), sondern die Behörden. | ||||||
Meine kam am Freitag vom RP Stuttgart nach ziemlich genau 4 Wochen. Sofern man mindestens 3 Monate vor Ablauf der ZÜP die neue beantragt, gilt die alte bis zur Erteilung der neuen weiter. | ||||||
Ah Danke, gut zu wissen.....! | ||||||
...was man aber erst weiß, wenn man auf der Website der Behörde war. In die Falle bin ich auch getappt. Steht zwar auf dem Wisch, den man irgendwann bekommt und abheftet, aber wer erinnert sich daran ? Die 3 Monate sind genau die Frist, nach der die Behörde rechtlich in Zugzwang kommt. Schon hochnotpeinlich, das Ganze. | ||||||
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ZÜP ist doch Bundesrecht, welches nur in den Behörden des Antrags-Bundeslandes ausgeführt wird (Wie FS). Können BW Behörden da was Eigenes fordern und müssen nicht "die" einheitlich ZÜP akzeptieren ? | ||||||
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ähnliches kenne ich aus EDDL: für Airportausweis musste die ZÜP aus dem gleichen Bundesland, aber anderer RP, durch den für EDDL zuständigen RP ("Luftsicherheitsbehörde") bestätigt werden. Ja, deutsche Bürokratie kann man schon zelebrieren ;-), vermute aber mal einen ähnlichen Sachverhalt für EDNY... | ||||||
Stellt denn das LBA mittlerweile wieder konforme SOLI Formulare aus? | ||||||
Wäre mal interessant, gegen die ausschließliche Akzeptanz der BW-ZÜP durch EDNY bei einem Verwaltungsgericht zu klagen... Da hätte man wahrscheinlich sogar Aussicht auf Erfolg - und könnte dann in 6-10 Jahren nach dem BVerwG Urteil seinen Job am Flughafen EDNY auch mit anderer ZÜP ausüben - so lange muss man halt in der Fussgängerzone schnorren... Recht haben und Recht bekommen sind bei so was halt oft leider zwei verschiedene Dinge. | ||||||
...mit ZÜP wäre das auch nicht passiert !?...
o.k., über die Quelle lässt sich streiten :-).... | ||||||
RP Stuttgart hat bei mir ca. 5 Wochen benötigt. Kosten: 35€ | ||||||
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