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26. Januar 2016: Von Markus Doerr an Malte Höltken
Es geht ja um die Katana, die ist einmotorig nach FAR Part 23 zugelassen. Wogegen die in der EU als VLA zugelassen ist. Oder hab ich was anderes behauptet?
Sogar die DA42NG fällt darunter.
Das eine 747-400 nicht darunter fällt, weil nach FAR Part 25 zugelassen hast du auch nicht erwähnt.
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26. Januar 2016: Von Malte Höltken an Markus Doerr
Ja das stimmt, es sollte lediglich eine Ergänzung darstellen und erklären warum Wolffs Aerostar früher stallen darf.
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