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TBO..
17. Juli 2010
Von Dr. Ralf Göbel [drgbe]
Liebe Leser,

ich würde auch gerne eine Frage im Forum stellen:

Nachdem was ich so gelesen und gehört habe, ist es wohl möglich ein Flugzeug unter privaten Bedingungen über die TBO, bzw. über die Stundenlaufzeit des Motors (z.B. 1800 h) zu betreiben.

1. Wer legt fest, wie lange und unter welchen Bedingungen das möglich ist ?

2. Gilt die Möglichkeit des Überziehens nur für VFR oder auch für IFR- Betrieb ?

3. Gilt das auch für 2-mots?

Schönen Dank für evtl. Antworten !

Ralf Goebel
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18. Juli 2010
Von M Schnell [sf23] an Dr. Ralf Göbel [drgbe]
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Hallo

die betreffende NFL II können Sie auf der Web seite des Luftfahrtbundesamtes www.LBA.de finden.

grundsätzlich jedoch bestimmen Sie selbst ob Sie ihre Laufzeiten überziehen wollen und legen dies für Luftfahrzeuge die unter die "Verwaltung" der EASA fallen (i.d.r alle Brot und Butter Flugzeuge) in einem (ihren) Individuellen Instandhaltungsprogramm fest.
Hier sind alle Laufzeit gebundenen bauteile zu erfassen.
Zu beachten gilt Grundsätzlich das alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Flugzeugen und Bauteilen durch die festlegung von Instandhaltungs und Inspektionsmaßnahmen zu gewährleisten ist und diese Maßnahmen (mit absegnung des IHP'S)durch das LBA Annerkannt werden müssen.
Dies ist nicht abhängig davon unter welchen Flugregeln ein LFZ genutzt wird,sondern ob es Privat genutzt wird.
zur Schulung gemeldete und/oder Gewerblich genutzte LFZ sind von der Aufhebung der TBO'S ausgenommen..(also Motor raus bei TBO oder nach 12Jahren)

MFG SF23
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18. Juli 2010
Von Sabine Behrle [sbehrle] an Dr. Ralf Göbel [drgbe]
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1. Wer legt fest, wie lange und unter welchen Bedingungen das möglich ist ?

Das Instandhaltungsprogramm (IHP) gemäß der CAMO-Vorschriften. Ein Standard-Instandhaltungsprogramm enthält die Einhaltung aller TBOs. Ein individuelles womöglich nicht. Sie brauchen also ein individuelles. Dort wird dann keine feste Zeit festgelegt, sondern die Überholung "on condition". Es gibt Werftbetriebe, die dieses Vorgehen nicht "mögen". Bloss nicht bange machen lassen, sondern einen anderen suchen.

2. Gilt die Möglichkeit des Überziehens nur für VFR oder auch für IFR- Betrieb ?

Für beides, solange privat (und nicht in der Schulung) geflogen wird.

3. Gilt das auch für 2-mots?

Ja.
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18. Juli 2010
Von Dr. Ralf Göbel [drgbe] an Sabine Behrle [sbehrle]
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Vielen Dank
RG
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19. Juli 2010
Von polarius [polarius] an Dr. Ralf Göbel [drgbe]
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Guten Morgen,

s.a. NfL 99/70 LBA
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20. Juli 2010
Von M Schnell [sf23] an polarius [polarius]
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anders rum 79/99... ;-)

übrigens TBO limit für Anschnallgurte (12jahre) ist vom Tisch...(NFL Nummer hab ich leider vergessen)



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20. Juli 2010
Von M Schnell [sf23] an M Schnell [sf23]
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http://www.sco-gmbh.de/sites/default/files/NfLII-19-10_Aufheb-TBO-Anschnallgurte.pdf

NFL 19/10
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