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ICAO-Sprachtest Durchführung
21. Februar 2010
Von Martin Schöttker [flachmannn]
Es ist ja bekannt, daß Piloten mit BZF I oder AZF nach ICAO Englischkenntnisse von mindestens Level 4 (operational level) nachweisen müssen, wenn die Übergangsbescheinigung Ende 2010 ausläuft und man danach noch im Ausland fliegen will.

Der Test dazu besteht aus einer Hörverstehensprüfung, bei der ATIS- und Funkmeldungen vorgespielt werden und Lückentexte ergänzt bzw. Multible-Choice-Fragen beantwortet werden müssen. Anschließend erfolgt ein Gespräch mit dem Sprachprüfer an Hand eines Bildes.

Nachdem ich in einem größeren Verein bin und dieser mit benachbarten Vereinen als Flugschule zugelassen ist, sollen drei Personen als Sprachprüfer zugelassen werden, damit die Prüfungen intern abgenommen werden können. Dazu besuchten diese drei ein Seminar in Langen und brachten einige Neuigkeiten zur Durchführung mit:

Vor der Prüfung muß man festlegen, auf welches Level man geprüft werden möchte, da die Anforderungen unterschiedlich sind:
Level 4, Wiederholung bei Privatpiloten nach 4 Jahren,
Level 5, Wiederholung bei Privatpiloten nach 8 Jahren,
Level 6, einmalige Prüfung, keine Wiederholung, Niveau eines Muttersprachlers.

Für die Prüfung Level 4 und 5 reicht ein Sprachprüfer des entsprechenden Levels, bei Stufe 6 sind zwei Prüfer Level 6 erforderlich.
Es sind maximal 8 Prüflinge pro Prüfung erlaubt.
Die Prüfung kann bei Nichtbestehen beliebig wiederholt werden.

Die bestandene Sprachprüfung wird vom Prüfer in die Lizenz eingetragen. Dies setzt voraus, daß das BZF I oder AZF in der Lizenz eingetragen ist. Steht dort nur das BZF II (deutsch), muß das englische Funksprechzeugnis vorher in die Lizenz eingetragen werden (Luftamt, Gebühren), also bei Lizenzverlängerung darauf achten!
Wer ein englisches Funkzeugnis und eine Übergangsbescheinigung hat und die Sprachprüfung bis Ende 2011 macht, macht „nur“ die oben beschriebene Wiederholungsprüfung. Wer das verpasst, muß eine komplette „Neuprüfung“ machen. Verfahrensweisen, Prüfstellen und Kosten sind noch nicht festgelegt. Man vermutet, die Prüfung könnte aus einer neuen Funksprechprüfung in Theorie und Praxis bestehen und dem ICAO-Sprachtest zusätzlich, Prüforte Bundesnetzagentur München und Köln und LBA Braunschweig.

Ein Eintrag im AZF oder BZF I ist nicht möglich, auch keine separate Anerkennung. Auf die Frage, was mit den Leuten wäre, die ein englisches Funksprechzeugnis hätten, aber keine Pilotenlizenz, und im Ausland als „Co“ funken wollen, kam die Antwort vom LBA: „Das gibt es nicht“. Die „mitfliegende Fliegerfrau“, die mit viel Mühe ihr BZF I oder AZF gemacht hat, ist also offiziell außen vor.

Unsere drei potentiellen Sprachprüfer sind ein Flugleiter, BFL und Fluglehrer mit langjähriger Englischerfahrung und Zusatzausbildung wegen Luftraum F, ein Fluglehrer, der beruflich einige Jahre in Fernost gearbeitet hat, und ein normaler Pilot, der in England geboren und aufgewachsen ist (Muttersprachler).

Man berichtet, die Sprachprüfung sei nicht ohne, wegen Sprachschnelligkeit und diverser Aussprachen. Ein Pilot, der nicht regelmäßig englisch hört und spricht, sei schnell überfordert. Deshalb denkt man darüber nach, zusammen mit einer örtlichen Sprachschule (Sprachlabor) ein Tagesseminar zu machen. Vormittags englisch hören, sprechen, üben und einschleifen, nachmittags die Prüfung. Wird wohl was kosten.

Die Sprachprüfer müssen übrigens eine irgendwie geartete Pilotenlizenz haben. Ein normaler Sprachprüfer einer Sprachschule wird nicht zugelassen, wegen Luftfahrtbezug.

Unsere beiden Fluglehrer werden voraussichtlich Sprachprüfer Level 4 oder 5, der Engländer Sprachprüfer Level 6, muß aber ein dreitägiges Sprachprüferseminar beim LBA besuchen, Kostenpunkt 1200,- €. Nachdem der Verein die Gebühren tragen würde, sollten die Mitglieder sicher mit einer Prüfungsgebühr rechnen können.

Der Schlußpunkt: Dem BFL hat man vorgeworfen, er spräche zu langsam und zu deutlich, dem Fernosterfahrenen, er solle sich in einer Sprachschule noch nach den Unterschieden von „ to make“ und „to do“ erkundigen, er spräche leichtes Pidgin-Englisch. Und unser Engländer wurde vor Jahren bei seiner BZF I-Prüfung gefragt, wo er sein seltsames Englisch her hätte! Seine Antwort: „ Das ist meine Muttersprrrache.“ ;-)
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21. Februar 2010
Von Philipp Tiemann [philt] an Martin Schöttker [flachmannn]
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Man sieht, die ICAO ist auch nicht viel besser als EASA!
Aber konkret:

"Die bestandene Sprachprüfung wird vom Prüfer in die Lizenz eingetragen. Dies setzt voraus, daß das BZF I oder AZF in der Lizenz eingetragen ist."

? Wie wird denn ein BZF/AZF "in eine Lizenz eingetragen"?

"Wer ein englisches Funkzeugnis und eine Übergangsbescheinigung hat und die Sprachprüfung bis Ende 2011 macht, macht „nur“ die oben beschriebene Wiederholungsprüfung."

Ich schätze, es war 2010 gemeint, richtig?


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21. Februar 2010
Von Udo Schenn [joyflight] an Philipp Tiemann [philt]
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? Wie wird denn ein BZF/AZF "in eine Lizenz eingetragen"?

bei mir z B, unter XIII so:
"radiotelephone and radionavigation privileges for aeronautical - and in flight stations according to visual- (wahrscheinlich BZF) and instrument flight rules (AZF) in english or german language"

lange nicht mehr reingeschaut, Herr Tiemann, oder ist es in Südtirol anders?
;-)

War schon unter PersV so, weil ich mich genau erinnere wie mir "instrument flight rules" immer wieder mal gerne rausgeschnitten wurde, bevor ich IR hatte.

fliegerische Grüße,
Udo
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23. Februar 2010
Von Eckart Müller [echomike] an Udo Schenn [joyflight]
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Ja ja Udo, wer im Glashaus sitzt...

Vielleicht mal wieder einen Sehtest machen? XII und XIII sollte man noch auseinanderhalten können. Aber Spaß beiseite, bei mir steht der zitierte Spruch unter Abt. XII.

Gruß
EM
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23. Februar 2010
Von Udo Schenn [joyflight] an Eckart Müller [echomike]
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hi mike,
hab nochmal überprüft - und immer noch recht.
der unterschied ob etwas zu XII (Berechtigungen) oder XIII (Bemerkungen) eingetragen ist, hängt vom Ausstellungsort der Lizenz ab.

Luftamt bevorzugt anscheinend XII, Braunschweig (unabhängig ob privat oder "geweblich") konsequent XIII (scheint mir auch korrekter so, zumal die doppelte 12 noch mehr verwirrt, als die unlogische Reihenfolge eh schon schafft).

lediglich mal aus meiner persönlichen papierkram-historie

wie auch immer schlepp ich gerne das original-AZF mit Foto mit, dieser Lichtibild-Ausweis ersparte mir schon das eine oder andere Mal nach dem PA zu kramen.

mit diesem check habe ich aber die Gelegenheit genutzt verärgert festzustellen, dass weiterhin bei mir drinsteht: "language proficiency: ... ***keine eintragungen/no entries***"

ob und wann sowas "heilt"?
ich freu mich auf die Sprach-Tests
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23. Februar 2010
Von Eckart Müller [echomike] an Udo Schenn [joyflight]
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Na gut Udo, ich werde jetzt nicht darauf herumreiten, wer nun recht hat oder nicht. Spielt letztlich auch keine Rolle. In meiner Lizenz steht es jedenfalls unter XII und die wird regelmäßig vom LBA ausgestellt, wegen CPL (Ausgestellt nach den Regelungen JAR-FCL deutsch, Ausgestellt nach den Richtlinien der ICAO).
Erhebt sich die Frage: Sind die Regelungen und Richtlinien wirklich so diffus, dass Sachverhalte, ganz nach behördlichem Gusto, mal hier und mal dort eingetragen werden können? Oder ist alles sowieso völlig egal?

Nachdenklichen Gruß
EM
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23. Februar 2010
Von Udo Schenn [joyflight] an Eckart Müller [echomike]
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"recht haben" aus betroffenen-sicht war auch eher ironisch gemeint.

wenn du auch in braunschweig bist, kann's nur noch an der zeitlichen komponente liegen - bei mir ist luftamt zufällig auch zeitlich ein paar jahre zurück, cpl fast druckfrisch.

und ja, "diffus" klingt gut - aber solang sich was zum besseren ändert (sprechfunk ist keine berechtigung mehr) wollen wir dem amt die selbst-korrekturen durchgehn lassen.

PS: könnt auch am buchstaben-sachbearbeiter liegen
;-)
wenn bei der nächsten verlängerung bei mir unter berechtigung, und bei dir unter bemerkungen ... tja, dann haben die sachbearbeiter job-rotation gemacht
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24. Februar 2010
Von Stefan Jaudas [stefanj] an Martin Schöttker [flachmannn]
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Hi,

und was macht jemand, der den BZF1 (oder AZF) neu machen will? Muss der etwas zweimal antanzen?

MfG

StefanJ
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27. Februar 2010
Von Martin Schöttker [flachmannn] an Stefan Jaudas [stefanj]
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Der Sprachtest "Wiederholungsprüfung" ist bis Ende 2010 zu machen, nicht 2011. Das war ein Tippfehler.

BZF ist bei mir unter Punkt XII eingetragen.

Vom Sprachtest sind momentan Segel- und UL-Piloten nicht betroffen, es sei denn, ein beflogener ausländischer Staat verlangt es trotzdem, oder die EASA führt es 2012 generell ein.

Bei einem neuen BZFI/AZF wird jetzt vermutlich alles auf ein Mal gemacht, d.h. Funksprechzeugnis Theorie und Praxis, Sprachtest beide Teile.
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27. Februar 2010
Von Sabine Behrle [sbehrle] an Martin Schöttker [flachmannn]
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Noch ein Gedanke: Wenn ich's richtig verstehe, dann wird die Sprachprüfung dort eingetragen, wo auch die Übungsflüge, IR-Verlängerungen usw. eingetragen werden - sonst wäre ja jedesmal eine Scheinneuausstellung fällig.

Dadurch kann aber da hinten schnell der Platz eng werden - und wenn alle Zeilen ausgefüllt sind, ist in jedem Fall ein neuer Schein fällig, auch wenn noch keine fünf Jahre um sind. Auch in dieser Hinsicht erhöht die Sprachprüfung also die Kosten...
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27. Februar 2010
Von Udo Schenn [joyflight] an Sabine Behrle [sbehrle]
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... es sei denn, man erhöht sein Level (sobald es geht)

Ob nun XII (mehr Platz, aber auch Checkflüge) oder XIII (bei mir rückseitig nur 2 Zeilen) hatten wir vorhin andiskutiert is anscheinend relativ variabel und Personen- bzw. Sachbearbeiter-abhängig. Ich könnt mir vorstellen, dass es gut kommt, wenn rückseitig verlängert wie vorderseitig eingetragen.

Im Prinzip braucht man aber nur (4+1) x 2 Einträge -> mit 10 Zeilen könnte man auskommen (wenn Level 4 wirklich jedesmal auf die Rückseite muss -> kann das schon jemand bestätigen?)

Dass AZF gleichzeitig mit Sprachtest abgenommen wird/werden kann, ist bestätigt (Funknetzagentur München)

Gruß,
Udo
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