05.02.2012 00:34:17 PRD
  Hier anmelden    

Wichtiger Hinweis: Beiträge und Diskussionen in diesem Forum geben nicht die Meinung oder die Recherche von Pilot und Flugzeug wieder. Sie spiegeln die Ansichten des - teils anonymen - Verfassers.


who fucked up in münchen????
22. Januar 2010
Von ingo fuhrmeister [fuhrmeister]
wenn man sich so das arme szenario an den überforderten grenzsicherungsposten in eddm angesehen hat...dann frage ich mich, wofür eigentlich eur 320 für einen 230 eur teuren flug nach dubai abgezockt werden.

was ist passiert - who fucked up? war der "passagier" ein crashtestdummi??? sollte er im auftrag des bylas die schwachstellen und motivation der grenzsicherungsposten auf verlässlichkeit bei der verhinderung von republikflucht testen?

die dvo schreibt dem grenzposten vor, wie bei sprengstoffverdächtigen gegenständen zu handeln ist:

1. staubsauger nehmen und laptop absaugen - wenn rotes licht
2. genosse sprengstoffschnüffelhund per marschbefehl anfordern - wenn genosse sprengstoffschnüffelhund jault
3. bombensprenkommando anfordern

der "passagier" lief angeblich mit seinem laptop - kameras zeigten das gegenteil! gemütlich computer genommen, die genossin der grenzsicherung hat erst 5 minuten später alarm gegeben....

wessen kopf rollt als erster? gibt es strafverschärfung bei der enthauptung??? mit dem gesicht nach oben das beil kommen sehen?

oder flüchten sich die verantwortlichen in perfekt glaubwürdige dementi? oder wer hat den mut zu sagen, was los war?

der ruf der sicherheitsvorkehrungen scheint für münchen eddm international ziemlich ramponiert zu sein - und zwar so sehr, daß selbst terroristen sich nicht mehr trauen, in eddm einzuchecken....

belehrt mich eines besseren!
sic transit gloria mundis!

mfg
ingo fuhrmeister
Antworten


1 Beitraege Seite 1 von 1









cheyennefliegen.de













Home
Impressum
© 2004-2012 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). 07.81.034 Seitenanfang