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Lärmzeugnis bei N-Registrierung
16. November 2009
Von Wolff Ehrhardt [wehrhard]
Hallo,

hat jemand Erfahrung mit N-Flugzeugen, die auf deutschen Plätzen betrieben werden. Zum Teil haben diese Flieger schon die erhöhten Werte für den Schallschutz. Wie kann man das auf N-Flugzeuge umsetzen, wenn man kein "Lärmzeugnis" hat?
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17. November 2009
Von Klaus-P. Sternemann [sternemann] an Wolff Ehrhardt [wehrhard]
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Entweder eine Messung machen lassen. Wo, wie und wie teuer sagen einem die Prop-Firmen bzw. deren Vertretung in D.

Oder die AOPA fragen: Die stellt anhand der LBA-Lärmlisten eine Bescheinigung aus, die besagt, dass das Lfz. mit der jeweiligen Ausrüstung gemäß LBA-Lärmliste ?? dB(A) unter oder über einer bestimmten Grenze liegt. Das ist zwar nichts amtliches, wird aber von den meisten Flugplatz-Verwaltern anerkannt, weil die ganz gerne eine Statistik präsentieren möchten, aus der man ablesen kann, dass z.B. 90 % aller Lfz bei ihnen Lärm-reduziert sind.

Merke: Es geht gar nicht wirklich um den Lärm, sondern nur um die Papierlage.
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17. November 2009
Von Wolff Ehrhardt [wehrhard] an Klaus-P. Sternemann [sternemann]
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Danke für den Tipp.

Die liebe Papierlage. Das zieht sich durch alle Bereiche durch. Laut "Papierlage" haben wir nur rund 4 Mio Arbeitslose, aber praktisch sind es locker 50-70 % mehr, nur das diese in einer Weiterbildungsmassnahme sind bzw. einen 1 Euro-Job haben.

Wie immer Augenwischerei.
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18. November 2009
Von Peter Schneider [pschneider] an Wolff Ehrhardt [wehrhard]
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Wenn's so einfach wäre, wie Herr Sternemann sagt.
Die jeweilige Ausrüstung eines N-registrierten Dampfers dürfte selten einen Gomolzig oder Heggemann Auspuff ausweisen. Eher entspricht die Anlage der Serie und könnte dann möglicherweise - wie Herr Sternemann meint - ein Papier erhalten, das äquivalent zum Lärmzeugnis ist. Wenn nicht mit D vergleichbare Serie, dann wird's schwierig. Den erhöhten Schallschutz kann man ohnehin vergessen, weil der gerade ausläuft und nur mit ergänzender Musterzulassung nach deutschem Recht erhältlich war (Kapitel X Meßverfahren, deutsche Variante). Letztendlich hilft nur ein Lärmmessflug, ob dieser für ein N-Flugzeug anerkannt werden kann, liegt im Ermessen der Gemeinde. Die will aber möglichst viele Gebühren einnehmen...
Das war jedenfalls meine Erfahrung mit 62,3 dB in der Schweiz, wo ich mit deutschem erhöhtem Schallschutz abgezockt wurde (...können wir leider nicht anerkennen...).
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