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G-registrierte Flugzeuge in Deutschland
23. August 2009
Von Albert Paleczek [lechpilot]

Seit einiger Zeit beobachte ich die Gebrauchtpreise und habe den Eindruck, daß in England angebotene Maschinen deutlich günstiger sind als in Deutschland.

Welchen Aufwand und welche Kosten verursacht der Import eines G-registrierten Flugzeuges? Was ist zu beachten, wenn man den Flieger weiter unter G-Registrierung in Deutschland fliegen will? Mit dem PPL-A (JAR-FCL) ist das ja wohl möglich. Oder ist es doch sinnvoller umzumelden, wobei evtl. höhere Kosten für eine Avionik-Um-/Nachrüstung anfallen? Mir ist das Beispiel einer HB-zugelassenen C172 bekannt, bei der nach dem Import umfangreiche Avionik-Umrüstung notwendig war und sich das gesamte Ummeldeverfahren über ein halbes Jahr hinstreckte.

Vielen Dank schon jetzt für alle kompetenten Antworten.

allzeit gute Landungen wünscht der
Lechpilot


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24. August 2009
Von Andreas Riedel [andreas] an Albert Paleczek [lechpilot]
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Hallo Lechpilot, habe viele Jahre ein G reg. Flugzeug in D. geflogen. Keinerlei Probleme, Wartung kann in Deutschland ausgeführt werden, dann gibt es ein Starannual welches nur ein Englischer Mechaniker auführen kann und dann bei der CAA beantragen muss. Er kann dieses auch auf einen Deutschen Betrieb übertragen wird aber in der Regel nicht gemacht da er die Verantwortung behält. Habe einen mir bekannten Mechaniker kommen lassen der die Unterlagen geprüft hat und mit der Werft ein gutes Verhältnis bekommen hat so das die Werft hier in Deutschland die nötigen Arbeiten ausgeführt hat und er diese abgnommen hat. Zusätzlich kommt noch die "notice 75" für die Propeller alle 3 Jahre. Diese ist eine komplette Prüfung des Propellers mit Zerlegung (kommt einer Überholung gleich) und damit hat sichs.
Kann Ihnen das gerne noch genauer erläutern glaube auch nicht das sich seit dem viel geändert hat.
Viel Glück bei der Suche
Andreas
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24. August 2009
Von Albert Paleczek [lechpilot] an Andreas Riedel [andreas]
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Hallo Andreas,
Danke für die Informationen. Der Knackpunkt scheint der englische Techniker zu sein, der 1x/Jahr bestätigt, daß der Flieger einwandfrei ist.
Ich nehme gerne Ihr Angebot an, mir nähere Informationen zukommen zu lassen (albert.paleczek@gmx.de).
vielen Dank im voraus
vom Lechpiloten
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25. August 2009
Von Andreas Riedel [andreas] an Albert Paleczek [lechpilot]
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Ist nicht einmal im Jahr das der englische Mechaniker das bestätigen muss sondern einmal alle drei Jahre.
Kann man auch mit einem Flug und einem Kurzurlaub in England verbringen. Und wenn man das in Guernsey/Jersey macht auch noch Steuerfrei tanken.
Das teure war die "notice 75" alle drei Jahre. Propeller mussten nach Straubing zur Zerlegekontrolle.
Ob Steuern auf die Prüfung verlangt werden kann ich nicht bestätigen. Falls Sie Kontakte benötigen wenn Sie mal ein Flugzeug gekauft haben kann ich Ihnen gerne behilflich sein. Habe mein Flugzeug bei einer dortigen Versicherung.
Geben Sie mir Ihre Telefonnummer dann ruf ich Sie gerne an.
Grüße Andreas
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21. September 2009
Von Christian Schmolke [cirrusflyer] an Andreas Riedel [andreas]
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Hallo Herr Riedel,

ich bin gerade dabei ein Flugzeug in England zu kaufen. Ich würde mich sehr gerne mit Ihnen über die Möglichkeiten der G-Registrierung unterhalten.
Mailen Sie mir doch bitte Ihre Telefonnummer an

schmolke@gmx.de

Vielen Dank.
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24. September 2009
Von Andreas Nitsche [comanche] an Christian Schmolke [cirrusflyer]
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Hallo Herr Schmolke,
ich fliege seit 2005 G-registriert - funktioniert bestens, insbesondere unter EASA, da man in England, von Kleinigkeiten abgesehen, scheinbar deutlich praxisgerechter bei der Umsetzung umgeht... mehr gern persönlich. Insbesondere dann auch Kontaktadressen.
Kontakt unter baronb55@web.de
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26. September 2009
Von Markus Dörr [mdoerr] an Andreas Riedel [andreas]
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Hallo Andreas,

Ich betreibe ein Flugzeug unter G-reg, aber es hat sich viel geändert mit CAMO und Part M. Im Prinzip ist das gar nicht anders als in Deutschland. Notice 75 ist nicht mehr.
Umregistrieren geht nur, wenn z-B. der Motor im Limit (TBO) ist, dabei sind nicht nur die Stunden ausschlaggebend, sondern auch as Alter. Faustregel wenn der Motor älter als 12 Jahre ist dann kommt noch eine GÜ hinzu. (genaueres beim Hersteller)
Ansosten kannst Du die G-Reg behalten. Die CAA erlaubt die Weiterbenutzung unter bestimmten Bedingungen. Das LBA ist da um einiges restriktiver.

Markus

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